Términos y condiciones

1. Wichtige Kernthemen für B2B-AGB mit Lateinamerika

  • Sprache: AGB müssen dem lateinamerikanischen Geschäftspartner in einer ihm verständlichen Sprache vorliegen (typischerweise Spanisch oder Portugiesisch für Brasilien, alternativ Englisch, falls dies die vereinbarte Korrespondenzsprache ist). Ein bloßer Verweis auf deutsche AGB in deutscher Sprache reicht nicht aus. [1]
  • Einbeziehung in den Vertrag: Die AGB müssen dem Käufer vor oder bei Vertragsabschluss aktiv übermittelt oder zugänglich gemacht werden (nachweisbar, z.B. als Anhang zum Vertrag oder per speicherbarem Link). [1, 2]
  • UN-Kaufrecht (CISG): Standardmäßig findet bei grenzüberschreitenden Warenkäufen zwischen Deutschland und vielen lateinamerikanischen Staaten das UN-Kaufrecht (CISG) Anwendung, sofern es nicht explizit abbedungen oder modifiziert wird. Es ist ratsam zu klären, ob das CISG gelten soll oder gezielt deutsches Recht / das Recht eines anderen Staates vereinbart wird.
  • Rechtswahl und Gerichtsstand: Legen Sie klar fest, welches Recht gilt (z. B. deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, oder umgekehrt) und wo im Streitfall geklärt wird (Gerichtsstand oder Schiedsgerichtsbarkeit, z. B. ICC). Zu beachten ist, dass Gerichtsstands- oder Vollstreckungsurteile aus Deutschland in manchen lateinamerikanischen Ländern nicht ohne Weiteres vollstreckbar sind.

2. Typische Fallstricke

  • Kollidierende AGB („Battle of the Forms“): Wenn der lateinamerikanische Partner seine eigenen AGB übersendet, gilt weder das eine noch das andere Bedingungswerk ungeprüft – es greift dann oft das gesetzliche Recht (oder das UN-Kaufrecht).
  • Unwirksame Klauseln: Pauschale Haftungsausschlüsse oder überzogene Gerichtsstandsbestimmungen können vor ausländischen Gerichten ins Leere laufen.
  • Übersetzungsfehler: Fachbegriffe aus dem deutschen BGB (z. B. „unverzüglich“, „große Fahrlässigkeit“) lassen sich oft nicht 1:1 in das spanische oder portugiesische Rechtssystem übertragen.

Empfohlene Vorgehensweise

  • Lassen Sie Ihre B2B-AGB für den Export von einem im internationalen Wirtschaftsrecht bzw. Lateinamerika-Geschäft erfahrenen Rechtsanwalt oder der zuständigen Auslandshandelskammer (AHK) prüfen.
  • Sorgen Sie für eine rechtssichere Übersetzung auf Spanisch (oder Portugiesisch für Brasilien) und dokumentieren Sie die Übergabe an den Vertragspartner nachweislich. [1, 2]
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